Das Hinweisgeberschutzrecht gilt seit dem 02. Juli 2023 auch für kleinere und mittlere gemeinnützige Organisationen in Deutschland. Unternehmen müssen ein internes Meldesystem installieren, welches für die Meldung eines Gesetzesverstoßes genutzt werden soll. Personen innerhalb eines Unternehmens sollen die Möglichkeit erhalten, auf Missstände und Gesetzesverstöße aufmerksam zu machen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen und Repressalien fürchten zu müssen.
Für uns hat die Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift höchste Priorität. Gesetzesverstöße und drohende Missstände sollen so frühzeitig erkannt werden, um Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Mitarbeiter*innen und das Unternehmen zu verhindern. Unsere Meldestelle soll die Möglichkeit geben, Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zu melden und zu deren Aufdeckung beizutragen. Welche Verstöße können gemeldet werden:
Haben Sie konkrete und begründete Hinweise auf einen Gesetzesverstoß oder drohende Missstände in unserer Einrichtung dann wenden Sie sich an unsere
interne Meldestelle:
Link zum Kontaktformular der Meldestelle
per Sprachnachricht: 0711-21042-22
per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: Bund der Freien Waldorfschulen
e.V. Meldestelle nach dem HinSchG, Wagenburgstr. 6, 70184 Stuttgart